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MARKETING & MEDIA
Freitag, 11. Februar 2022
medianet.at
âSensationelles Urteilâ © APA/AFP/Josh Edelson
Die MedienanwĂ€ltin Maria Windhager im Interview ĂŒber Facebook vs. ÂGlawischnig-Piesczek und die daraus entstandenen LösungsansĂ€tze.
âąâąâą Von Dinko Fejzuli
A
m 2. Februar hat FaceÂbook das Urteil des Handelsgerichts Wien akzeptiert. Das sorgte auch bei der AnwĂ€ltin der ehemaligen ÂGrĂŒnen-Chefin Eva Glawischnig fĂŒr Ăberraschung. medianet sprach mit Maria Windhager ĂŒber den Prozess und die Wege, die das Urteil fĂŒr zukĂŒnftige Angelegenheiten geebnet hat. medianet: Frau Windhager, Sie haben ein â gemeinsam mit
Ihrer Mandantin Eva Glawischnig gegen Facebook erstrittenes â Urteil wegen der Löschung von Hasspostings als âsensationellâ bezeichnet, auch deshalb, weil hier erstmals Grundsatzfragen geklĂ€rt worden seien, die bisher in Bezug auf Plattformen wie Facebook nicht adjudiziert waren. Welche sind das? Maria Windhager: Das Urteil ist sensationell, weil essenzielle Grundsatzfragen nun rechtskrĂ€ftig beantwortet wurden, die international bereits fĂŒr viel Aufmerksamkeit gesorgt haben.
Die Bedeutung wird derzeit in Ăsterreich nicht ausreichend wahrgenommen und von vielen noch total unterschĂ€tzt. Die erste Frage war, ob der Unterlassungsanspruch, der im Sicherungsverfahren vorlĂ€ufig zuerkannt worden war, auch dauerhaft gilt, also etwa nur zeitlich begrenzt sein k  önnte. medianet: Sie haben mit diesem Urteil aber auch die Herausgabe von Userdaten erstritten. Windhager: Ja, das war die zweite wichtige Frage, deren
KlĂ€rung wir mit groĂer Spannung erwartet haben, weil dieser Punkt hochstrittig war. Eine Verpflichtung zur Herausgabe von Userdaten, wie sie in Ăsterreich in § 18 Abs 4 ECG geregelt ist, gibt es zum Beispiel auch in Deutschland gar nicht. Facebook hat dazu immer den Standpunkt vertreten, dass diese Bestimmung nicht anwendbar sei, weil Facebook als dort registriertes Unternehmen irischem Recht unterliegen wĂŒrde, und auch dort gĂ€be es keine solche Verpflichtung. Das Han-